VG Hamburg: Eilantrag gegen Mindestabstand gescheitert
Nach Auffassung des VG Hamburg ist der in der Allgemeinverfügung vom 22.3.2020 angeordnete Mindestabstand voraussichtlich rechtmäßig. Nach der Verfügung müssen Personen an öffentlichen Orten grundsätzlich einen Mindestabstand von 1,5 m zueinander einhalten.
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