Am 22. Januar 2026 hatten wir vom Arbeitskreis Verwaltungsrecht des Berliner Anwaltsvereins eine sehr informative Fortbildungsveranstaltung zu dem seit Oktober 2025 in Kraft getretenen sogenannten „Bauturbo“ von Dr. Gerhard Michael von der Kanzlei Göhmann. Neu eingeführt wurde der § 246e BauGB, die §§ 31 und 34 BauGB wurden ergänzt.
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