Viele von uns denken bei dem Begriff Workation immer nur an fest angestellte Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen. Die Rechte und Pflichten der Belegschaft wurden inzwischen in zahlreichen Publikationen erörtert und werden sicherlich auch bald die Arbeitsgerichte in Anspruch nehmen. Aber warum nicht auch wir Freiberufler? Wir müssten doch auch die Möglichkeit haben, die Arbeit mit dem Urlaub zu verbinden.
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