Zugang zu elektronischen Rechtsverkehr in der EU – EuGH
Es stellt eine unzulässige Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs dar, wenn einem in der EU zugelassenen Rechtsanwalt der Zugang zum elektronischen Rechtsverkehr in einem anderen Mitgliedstaat mit der Begründung verwehrt wird, dass er nicht Mitglied der dortigen Rechtsanwaltskammer sei.
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