Es rollt eine Erbschaftswelle in Deutschland, getragen vom Vermögenstransfer der Babyboomer‑Generation, bei der jährlich rund 300 – 400 Milliarden Euro auf die nächste Generation übergehen und bis mindestens Ende der 2030er-Jahre Billionenbeträge vererbt werden. Dies stellt auch ein gewaltiges Potenzial für das gemeinnützige Vererben dar. Nach einer Studie des Deutschen Fundraising Verbandes von Ende 2024 können sich 30 Prozent der Bevölkerung zwischen 50 und 70 Jahren vorstellen, ihr Erbe oder einen Teil davon einer gemeinnützigen Organisation zu hinterlassen. Diese Bereitschaft hängt auch damit zusammen, dass testamentarische Zuwendungen an von dem Finanzamt als gemeinnützig anerkannte Organisationen von der Erbschaftsteuer befreit sind (§ 13 Abs. 1 Nr. 16 ErbStG).
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2510-5116 |
| Ausgabe / Jahr: | 10 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-10-08 |
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