| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2026.09 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2510-5116 |
| Ausgabe / Jahr: | 9 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-08-25 |
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wird am 18. August 2026 zwanzig Jahre alt. Die von vielen Kritikern befürchtete Klagewelle ist ausgeblieben. Das Antidiskriminierungsrecht hat sich als Rechtsgebiet fest etabliert.
Spionage – und Sabotage. Fast täglich hören wir dies in den Nachrichten, auf Social Media und in Podcasts. Dies betrifft nicht selten den Krieg in der Ukraine, im Nahen Osten oder die Cyberkriminalität, Drohnen über Polen und baltischen Ländern, auch mal über dem Flughafen BER.
In Deutschland lag der Verdienstunterschied zwischen Männern und Frauen im Jahr 2025 bei 16 Prozent. Die bis zum 7. Juni dieses Jahres umzusetzende Richtlinie (EU) 2023/970 (Entgelttransparenzrichtlinie – kurz ETRL) soll diese Entgeltlücke schließen.
Im Recht wird seit Jahrzehnten reformiert, digitalisiert, nachjustiert. Vieles ist sinnvoll und überfällig. Oft entsteht jedoch der Eindruck: Hier wurde nur notdürftig geflickt und mit neuen Vorschriften gestrichen. Keine Frage, Bauen im Bestand ist anspruchsvoll. Ohne Gesamtkonzept bleibt das Gebäude sanierungsbedürftig.
Am 6. Mai 2026 versammelte der Arbeitskreis Arbeitsrecht (AK ArbR) im Berliner Anwaltsverein Kolleginnen und Kollegen sowie eine interessierte Hörerschaft zu einer Debatte, die den Kern unserer aktuellen wirtschaftlichen Transformation berührt.
Die Wahlen für die siebte Legislaturperiode der Vertreterversammlung sind abgeschlossen; die Vertreterversammlung hat sich neu konstituiert und den Vorstand gewählt. Der Vorstand hat Dr. Hermann Stapenhorst und Christine Vandrey in ihren Ämtern als Präsident und Vizepräsidentin erneut bestätigt.
Der Berliner Anwaltsverein und die Redaktion des Berliner Anwaltsblatts bedankten sich mit einer Einladung zum Autorentreffen bei den Autorinnen und Autoren aus der Anwalt- und Richterschaft, bei den Marketing- und PR-Experten, den Studierenden und Referendarinnen aus Berlin und den Arbeitsgemeinschaften im Deutschen Anwaltverein sowie den DAV-Auslandsvereinen und Organisationen, die mit ihren Beiträgen den aktuellen Jahrgang zu einem reichhaltigen und vielfältigen Lesestoff machen.
Der beschleunigte Strafprozess (§§ 417 ff. StPO) ist der ewige Untote, der immer wieder nach oben kriecht, wenn Delikte im Zusammenhang mit Massenprotesten begangen werden („Klimakleber“, Gaza, G 7, 1. Mai, …). Um den Volkszorn zu beruhigen, wirft die Politik die Verfahrensart in den Kampf, jedes Mal freilich, ohne die gesetzlichen Voraussetzungen in den Blick zu nehmen.
Im Rahmen des Projekts „Anwälte gehen in die Schule!“ des Berliner Anwaltsvereins finden derzeit mehrere Schultermine zur Berufsorientierung statt. In diesem Rahmen waren SchülerInnen der 9. Klasse der Alfred-Nobel-Schule Neukölln am 8. Mai 2026 in der Kanzlei WMRC Rechtsanwälte Wichert und Partner bei Rechtsanwältin Katja Gnittke und Rechtsanwaltsfachangestellter Birgit Erbach zu Gast.
Juristische Themen müssen nicht trocken sein – das zeigt eine wachsende Podcast-Szene, in der diese verständlich, kritisch und oft unterhaltsam behandelt werden. Wir stellen Podcasts vor, die sich mit juristischen Fragen, aktuellen Urteilen, rechtspolitischen Debatten oder bekannten juristischen Persönlichkeiten beschäftigen.
Nicht nur die junge Anwaltschaft steht vor riesengroßen Herausforderungen. Der demografische Wandel, die Digitalisierung und der Einsatz von KI – all dies sind Aufgaben, vor denen auch die Angehörigen anderer freier Berufe stehen. Daher ist es nur logisch, dass wir uns auch über die Berufsgruppen hinweg darüber austauschen.
Die Anwaltschaft im Sozialrecht schrumpft – und mit ihr der Zugang zum Recht. Auf dem Deutschen Anwaltstag 2026 in Freiburg hat DAV-Präsident Stefan von Raumer das Problem klar benannt: Ohne eine deutliche Verbesserung der RVG-Gebühren ist dieser Trend nicht umkehrbar.
Wenn Eltern dem Sorgerecht nicht mehr nachkommen können, übernehmen in den meisten Fällen die Jugendämter diese wichtige Aufgabe durch Amtsvormundschaften.
Das Jurastudium wirbt mit dem Versprechen einer vermeintlichen Voraussetzungslosigkeit. Anders als Medizin oder Physik verlangt Jura keine fachlichen Vorkenntnisse. Der Anspruch ist dennoch hoch. Das Studium soll gründliche Kenntnisse des Rechts, seiner systematischen Zusammenhänge und der juristischen Methodik vermitteln, gemessen an der Befähigung zum Richteramt.
Frau Rosenke, bitte stellen Sie sich unseren Leserinnen und Lesern kurz vor. Gerne. Ich komme ursprünglich aus dem Münsterland, habe aber schon nach dem Abitur 2009 meinen Weg nach Berlin gefunden und wohne seitdem, meistens auch ganz gern, in der Stadt. Jura habe ich an der Universität Potsdam studiert und mein Referendariat in Berlin absolviert.
Eine Entscheidung mit erheblicher praktischer Tragweite für Wohnungsvermieter. Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 WoVermittG steht dem Vermittler zwar grundsätzlich eine Provision für den Abschluss eines Mietvertrages zu, doch gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Fall WoVermittG ist diese Provision ausgeschlossen, wenn der Vertrag über Wohnräume abgeschlossen wird, deren Verwalter der Makler ist.
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